Fragen des Runden Tisches, Antworten des Planers

 

Informationen der GGEW zum Thema Windhöffigkeit und Ertrag

Fragen des Ortsbeirats Knoden, Antworten des Planers

Liegen alle Gutachten für das Genehmigungsverfahren Windpark Haurod vor?

Ja, Ende Dezember sind die letzten naturschutzfachlichen Gutachten beim RP- Darmstadt eingereicht worden. 

Wer prüft die Gutachten?

Üblicherweise werden die Antragsunterlagen inklusive der zugehörigen Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von den zuständigen Fachabteilungen beim RP-Darmstadt und von den entsprechenden Trägern öffentlicher Belange (TÖP) in allen Details geprüft. Nur wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und alle Grenzwerte eingehalten werden erteilt der Regierungspräsident eine Bau- und Betriebsgenehmigung. Dabei kann das Einhalten von Grenzwerten auch durch entsprechende Genehmigungsauflagen sichergestellt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Leistungsdrosselung einer Windenergieanlage sollten zulässige Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden.

Das gilt im Übrigen auch noch nach Genehmigung. Die Windenergieanlagen werden über die gesamte Betriebszeit von der BImSch-Behörde beim RP-Darmstadt überwacht. Sollte während des späteren Betriebs Überschreitungen der genehmigten Werte durch amtliche Nachmessungen festgestellt werden, kommt es zu Betriebsauflagen die bis zur kompletten Abschaltung gehen können. Ein Risiko das natürlich kein Betreiber eingehen würde. 

 

Ist beim Regierungspräsidium Darmstadt, das die Genehmigung erteilt, ein „vereinfachtes Verfahren“ vorgesehen, das die Öffentlichkeit ausschließt, oder ein Verfahren mit UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) und Beteiligung der Öffentlichkeit?

Das Regierungspräsidium Darmstadt muss sich zwingend an die gesetzlichen Vorgaben halten. Diese Vorgaben sehen eine UVP erst bei großen Windparks mit zwanzig und mehr Anlagen vor. Da der Windpark Haurod lediglich drei Windenergieanlage enthalten soll wird dies Grenze bei weitem nicht erreicht. In diesem Fall werden die Belange der Öffentlichkeit durch die zuständigen Behörden vertreten. 

Welches Verfahren wurde für die Windmessungen eingesetzt?

Die Messung wurde von einem der renommiertesten deutschen Gutachterbüros betreut. Mittels SODAR-Verfahren wurde bis in eine Höhe von 200 m – also weit mehr als 2/3 Naben- höhe – die Windgeschwindigkeit und -richtung gemessen. Es wurde so lange gemessen bis aussagefähige Daten vorlagen. Begünstigt wurde das Messverfahren durch die relative Nähe von Referenzanlagen auf der „Neutscher Höhe“, die seit nahezu zwanzig Jahren Winddaten liefern. Somit konnte man ohne allzu große Mühe von aktuell gemessenen Windwerten auf Langzeitdaten schließen. Die ermittelten Daten werden zur Erstellung der Ertragsgutachten von zwei unabhängigen Gutachtern ausgewertet.

Ergänzend sei zum Thema Windmessung ausgeführt, dass es allein im Ermessen des Betreibers und seiner finanzierenden Bank liegt welches Messverfahren angewandt wird. Dabei werden sie üblicherweise von unabhängigen Windgutachtern beraten. Ein Ertragsgutachten ist nicht genehmigungsrelevant und viele Gutachten entstehen ohne dass vorher überhaupt eine Messung durchgeführt wurde. 

 

Gibt es im geplanten Nutzungsvertrag eine Ausstiegsmöglichkeit, wenn die Gutachten nicht den Vorstellungen des Gemeindevorstandes bzw. Gemeindevertreter entsprechen?

Eine Diskussion was den „Vorstellungen“ der Gemeindegremien entsprechen oder nicht entsprechen könnte ist wohl vielschichtig. So wird es selbstverständlich eine Ausstiegsmöglichkeit geben wenn die Genehmigungsbehörde keine Genehmigung erteilt. Die Behörde wird wiederum keine Genehmigung erteilen wenn die Antragsunterlagen einschließlich Gutachten nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies beurteilt sie unabhängig und unvoreingenommen. 

Ein Pachtvertrag zwischen Kommune und Investor regelt zweckmäßigerweise nicht nur die Pachtengelte sondern auch andere, für die Kommune relevante Eckpunkte. Diese können z.B: Regelungen zu einer genossenschaftlichen Bürgerbeteiligung und die Generierung der maximal möglichen Gewerbesteuer sein.

 

Wo genau erfolgt die Zuwegung zum Haurod bzw. dem Knodener Kopf?

Die geplante Zuwegung erfolgt über die K55. Voraussichtlich wird eine vorhandene Rückegasse ertüchtigt sowie die vorhandenen sehr guten Forstwege genutzt.

Wo und wie wird der Strom abgeleitet? (Leitungstrasse)?

Es gibt drei mögliche Einspeisepunkte in das vorhandene Stromnetz. Der favorisierte Einspeisepunkt liegt an der K55 und betrifft eine vorhandene Erdleitung (20 KV). Die Ableitung von den Windenergieanlagen zur Übergabestation erfolgt in jedem Fall mittels Erdkabel in vorhandenen Wegen. 

Wie teuer werden die Zuwegung und Ableitung des Stromes?

Hierzu liegen Kostenschätzungen aufgrund von Erfahrungen beim Bau eines vergleichbaren Windparks im Odenwald vor. Da zum späteren Zeitpunkt konkrete Kostenvoranschläge eingeholt werden sollen können derzeit keine Zahlen veröffentlicht werden. 

Gibt es überhaupt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung?

Selbstverständlich gibt es eine Wirtschaftlichkeitsberechnung die ständig fortgeschrieben wird. Kein Investor kann ein Interesse haben, unwirtschaftliche Anlagen zu bauen. Am Haurod können Windräder laut Aussagen des planenden Investors einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten.

Wird bei dem Bauvorhaben der richtige Abstand zu Privatgrundstücken eingehalten?

Ja, denn das Bauvorhaben muss alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen um genehmigt zu werden. 

Wer bezahlt die Infrastruktur(Zuwegung usw.)?

Alle Kosten die im Zusammenhang des Windparkprojektes stehen, so auch die Infrastrukturkosten, trägt der Betreiber des Windparks. 

Wurde an den Brandschutz in den Wäldern gedacht und wer zahlt diesen,z.B. den geforderten Bau von Löschwasserzisternen?

Zu den Antragsunterlagen gehört auch ein Brandschutzgutachten das explizit auf die Situation eines Windparks im Wald eingeht. Wie schon ausgeführt sind alle Kosten vom Betreiber des Windparks zu tragen. 

Muss die Gemeinde noch zusätzliche Löschfahrzeuge anschaffen?

Bei vergleichbaren Projekten im Odenwald mussten die betroffenen, wesentlich kleineren Gemeinden keine zusätzlichen Löschfahrzeuge anschaffen. Somit ist auch im Lautertal nicht davon auszugehen. Letztlich müsste die Feuerwehr bei einem Brand den Bereich weiträumig absperren und eventuell herunterfallende Teile ablöschen. Ein Brand am Windrad selbst wird nicht von der Feuerwehr gelöscht.