Wirtschaftliche Fragen

Wie effizient sind Windkraftanlagen?

Im Bereich der erneuerbaren Energien ist die Windkraft die mit Abstand effizienteste Form der Energiegewinnung. Wer ernsthaft eine Energiewende und eine Ersetzung von Atomkraft und Kohle anstrebt, kommt an der Nutzung der Windenergie nicht vorbei.

Der Flächenertrag der Stromerzeugung aus Windenergie liegt bei 50 kWh/qm Windparkfläche (Umrandung der Maststandorte). Betrachtet man nur die Fundamentfläche, liegt der Flächenertrag bei 3.000 kWh/qm versiegelter Fläche. Demgegenüber liegen die Stromerträge bei Fotovoltaik bei ca. 110 kWh/ qm, bei Fotovoltaik Freilandanlagen bei ca.35kWh/qm und bei Biomasse bei 1 – 2 kWh (Strom)/ qm. 

Im Lautertal sind drei Windräder mit jeweils 2,4 MW Leistung geplant. Eine einzelne Anlage hat eine Nabenhöhe von 140. Sie produziert im Jahr etwa 6.000 MWh elektrische Energie, was dem Bedarf von ca. 2000 Haushalten entspricht. Insgesamt können die im Lautertal geplanten Windräder somit den Strombedarf von ca. 6000 Haushalten abdecken. 

Auf Wunsch des Runden Tisches soll das Thema Windmessungen stärker thematisiert werden. Dazu soll diese Seite mit Informationen der GGEW erweitert werden. Darin soll geklärt werden wann, wo und mit welchen Methoden die Windgeschwindigkeit in Lautertal gemessen wurde. Zudem konnte am Runden Tisch unter Anwesenheit zweier Vertreter des Regierungspräsidiums Darmstadt geklärt werden, dass Windgutachten nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind. Diese dienen stattdessen der Wirtschaftlichkeitsanalyse der GGEW AG. Aus diesem Grund werden die Windgutachten als vertraulich eingestuft und können der Öffentlichkeit nicht in Gänze zur Verfügung gestellt werden. Mit der GGEW AG wurde deshalb abgestimmt, dass zusammenfassende Ausschnitte und Informationen aus den Gutachten bereitgestellt werden sollen

Werden Windkraftanlagen subventioniert?

Staatliche Subventionen wie für Atomkraft oder Steinkohle gab und gibt es für Windenergie-Anlagen nicht!  Windenergie kommt ohne Subventionen des Staates aus (mit Ausnahme von einigen wenigen Forschungsprojekten). Richtig ist nur, dass sie gefördert werden. Und zwar über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). 

Nach dem EEG müssen die Stromnetzbetreiber den Produzenten des Ökostroms festgelegte Tarife bezahlen. Die Netzbetreiber geben diese Mehrkosten an die VerbraucherInnen weiter. 
Selbst die Europäische Kommission hat schon festgestellt, dass die in Deutschland praktizierte Einspeisevergütung durch das EEG keine Subvention ist. Dabei befasst sich die EU intensiv mit Subventionen in Deutschland. So mussten zum Beispiel insgesamt 3,557 Milliarden Euro an Steinkohle-Subventionen für 2002 erst von der EU genehmigt werden. Allein seit 1980 flossen ca. 100 Milliarden Euro Steinkohle-Subventionen in ein Produkt, das bereits seit etwa 1965 nicht mehr konkurrenzfähig ist. Und die Atomenergie belastet die Steuerzahler immer noch mit ca. 1 Milliarde Euro pro Jahr. (Die externen Kosten aus diesen Energieformen sind hierbei noch gar nicht eingerechnet.) Hinzu kommt zum Beispiel noch die Steuerbefreiung der Rücklagen der Atomindustrie von ca. 40 Milliarden Euro.
Lediglich durch das DtA- und KfW-Umweltprogramm können für Windkraftanlagen zinsverbilligte Darlehen beantragt werden. Ansonsten werden Investitionen in Windkraftanlagen wie alle anderen Wirtschafts-Investitionen behandelt.

Staatliche Förderungen für Stromerzeugung bis 2012:

  • Braunkohle 65 Mrd.
  • Steinkohle 177 Mrd.
  • Atomenergie 187 Mrd.
  • erneuerbare Energien 54 Mrd.

 Quelle: Forum Ökologisch-soziale Marktwirtschaft - Was Strom wirklich kostet

Der Runde Tisch wird hierzu ggf. noch weitergehende Informationen zur Verfügung stellen.

Wer bezahlt den Rückbau von Windkraftanlagen?

Im Falle des Rückbaus werden die Anlagen komplett, d.h. inklusive Fundament komplett zurückgebaut. Ziel ist es, die Fläche wieder in ihren Ursprungszustand zu versetzen. Die Kosten für den Rückbau sind vollständig vom Anlagenbetreiber zu tragen. Hierfür muss der Betreiber Rücklagen bilden. Darüber hinaus ist vom Betreiber eine Bürgschaft nachzuweisen, so dass auch im Fall einer Insolvenz die Finanzierung des Rückbaus gesichert ist. Auf die Gemeinde Lautertal  kämen keine Kosten zu, solange sie kein Betreiber ist. Dies ist nicht vorgesehen. 

Für den Rückbau von Windkraftanlagen ist vor Errichtung eine Verpflichtungserklärung abzugeben und die Bereitstellung einer Sicherheitsleistung sicherzustellen. Die Höhe und Art der Sicherheitsleistung ist im Gemeinsamen Erlass betr. Umsetzung der bauplanungsrechtlichen Anforderungen zur Rückbauverpflichtung und  Sicherheitsleistung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im Außenbereich vom 17. Oktober 2011 (StAnz. S. 1352), zuletzt geändert durch Erlass vom 7. November 2013 (StAnz. S. 1454), festgelegt.

Die Höhe der Sicherheitsleistung ergibt sich aus der Formel:

Nabenhöhe der Windenergieanlage [m]  x  1.000 = Betrag der Sicherheitsleistung [€]

Der Betrag der Sicherheitsleistung ist so kalkuliert, dass er die im Zusammenhang mit den Rückbaukosten anfallende Mehrwertsteuer enthält.

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt

Sind die geplanten Anlagen wirtschaftlich und wie kann die Gemeinde Lautertal profitieren?

Die GGEW AG schreibt hierzu die folgende Stellungnahme: 

„Die Investition in diesen Windpark ist wirtschaftlich. Die GGEW AG ist als Aktiengesellschaft verpflichtet, nur wirtschaftliche Investitionen durchzuführen.

Die Gemeinde Lautertal ist (wie viele Kommunen in Hessen) hoch verschuldet. Durch die Beteiligung am "Rettungsschirm" des Landes Hessen ist die Gemeinde verpflichtet, Einschnitte bei kommunalen Leistungen und Erhöhung von Abgaben und Steuern vorzunehmen. Pachteinnahmen und Gewerbesteuereinnahmen (in späteren Jahren) können den Haushalt entlasten. Darüber hinaus können Gewerbebetriebe im Lautertal durch Aufträge beim Bau, Wartung und Betrieb der Anlagen profitieren und somit Arbeitsplätze sichern oder sogar generieren.

Die garantierte Pacht für die Gemeinde Lautertal (Mindestpacht) beträgt für die drei Windenergieanlagen ca. 20 TEUR p.a. (in den ersten 12 Jahren, danach erhöht sich diese auf ca. 23 TEUR p.a.). Über die gesamte Laufzeit beträgt demnach die garantierte Pacht rund 420 TEUR. In Abhängigkeit vom jährlichen Windertrag, falls er sich besser als geplant entwickelt, kann sich die Pacht auch beispielsweise auf über 30 TEUR p.a. erhöhen (über die gesamte Laufzeit mehr als 600 TEUR).

Eine zu gründende Betreibergesellschaft mit Sitz im Lautertal lässt innerhalb der kalkulierten Nutzungsdauer von 20 Jahren in der Summe mehr als 350.000 EUR an Gewerbesteuer in die Gemeindekasse fließen. Eine Alternative hierzu ist der Einstieg der Gemeinde Lautertal als Aktionär, wie beispielsweise die Städte Zwingenberg oder Bensheim, mit Hilfe der Einbringung der Pachtflächen in die GGEW AG, was einen anteiligen Anspruch auf die jährliche Gewinnausschüttung der GGEW AG ergibt (Gesamtausschüttung: 2,8 Mio. EUR). Eine finanzielle Bürgerbeteiligung kann die GGEW AG – wenn von der Gemeinde gewünscht – in verschiedenen Varianten anbieten, auch in Form einer Energiegenossenschaft. In Form eines Bürgerdarlehens können wir eine Geldanlage in Höhe von 2,2 Prozent für einen Zeitraum von 10 Jahren anbieten, verbunden mit einer Ausstiegsoption nach 5 Jahren.

Die GGEW AG kann im Lautertal auf die eigenen Leitungsnetze zugreifen und somit eine effiziente Stromverteilung/-erzeugung für ihre eigenen Kunden anbieten. Damit ist das Unternehmen in der Lage langfristig einen günstigeren Stromtarif anzubieten. Zudem kann die GGEW AG auch nach Auslaufen der EEG-Förderung für eine zukunftsfähige und effiziente Stromversorgung sorgen. Jeder Euro, den die Kommune aus der Windkraft generieren kann, hilft Gebührenerhöhungen für die Bürger im weiteren Rahmen der Schutzschirmerfüllung zu vermeiden. Ein weiterer wichtiger Vorteil für Lautertal und die Region durch den geplanten Windpark ist die mögliche Einbindung lokaler Dienstleister. Somit trägt dieses Projekt auch zur regionalen Wertschöpfung bei (Arbeitsplätze, Dienstleistungen, Handwerkertätigkeiten etc.).“

Quelle: GGEW

Anmerkung des Runden Tisches: Im Rahmen des zweiten Runden Tisches hatten sich weitere Nachfragen zu diesem Zitat ergeben, die vertieft werden müssten, sollte es zu einer weiteren Konkretisierung der Planungen kommen. Hierzu gehören Fragen zur genauen Berechnung der Wirtschaftlichkeit, zu Pachteinnahmen und zu erwartenden Erträgen.

 

Wie könnte eine finanzielle Bürgerbeteiligung für Lautertal aussehen?

Die Energiegenossenschaft Starkenburg hat die folgende Information dem Runden Tisch zur Verfügung gestellt: 

„Bei einem Zustandekommen des Windparks „Haurod“ in Lautertal wäre die Energiegenossenschaft Starkenburg (ES) bereit, auf Wunsch der Kommune eine entsprechende Bürgerbeteiligung vor Ort zu organisieren. Da die ES stets bestrebt ist bei ihren Projekten den lokalen Bezug herzustellen, würden bei einer Beteiligung ausschließlich Bürger aus der Gemeinde Lautertal zum Zuge kommen.

 Die ES legt bei der Finanzierung ihrer Projekte besonderen Wert auf eine hohe Eigenkapitalquote, um dadurch die Wertschöpfung vor Ort zu optimieren. Daher werden die Projekte über sogenannte Nachrangdarlehen finanziert. Für diese langfristigen Bürgerdarlehen (Laufzeit 20 Jahre) wird ein projektspezifischer Verzinsungssatz kalkuliert, der den individuellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Vorhabens Rechnung trägt. Bisher lag die Verzinsung der ES-Nachrangdarlehen bei Windenergieprojekten zwischen 3,25 und 4,25%.

 Beteiligungen sind in einer Höhe von jeweils 2.000,- € möglich. Darin enthalten sind 1.800,- € für das Nachrangdarlehen und 2 x 100,- € als Geschäftsanteil. Für den Geschäftsanteil wird eine Dividende gewährt, deren Höhe vom Geschäftsergebnis der gesamten Energiegenossenschaft abhängig ist.

 Interessierte Bürger erhalten vor Vertragsabschluß stets eine ausführliche Projektbeschreibung, aus denen die Chancen sowie die bestehenden Risiken einer finanziellen Beteiligung hervorgehen. Grundsätzliche Informationen:

 Die Energiegenossenschaft Starkenburg eG zählt derzeit 640 Mitglieder (Stand Juni 2014) und betreibt zwei Bürgerwindräder mit einer Anlagenleistung von insgesamt 4,5 Megawatt. Zusätzlich bestehen Beteiligungen an zwei weiteren Windparks.

Daneben sind 10 Bürgersolaranlagen (680 kWp) im Besitz der ES. Die Arbeit der ES steht unter der ständigen externen Kontrolle durch den Genossenschaftsverband (jährliche Prüfpflicht).“

Mehr unter www.energiestark.de

Quelle: Energiegenossenschaft Starkenburg

 

 

Wird unsere Landschaft durch Windräder zerstört? Schadet das dem Tourismus?

Die Kulturlandschaft Deutschlands ist in hohem Maße durch Siedlung, Industrie und Infrastruktur geprägt. Sie wurde immer wieder verändert – und wird es noch. Die Bewertung solcher Veränderungen ist auch eine Frage der persönlichen Einstellung: Während manche Menschen befürchten, Windräder würden die Schönheit der Landschaft schädigen, empfinden andere diese als elegante und positive Symbole einer besseren und saubereren Zukunft.

Im aktuellen Genehmigungsverfahren des Windparks in Lautertal bestehen seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt unter anderem Nachforderungen an den Antragssteller im Tourismus-relevanten Bereich der Landschaftsbildanalyse. Mit wissenschaftlichen Methoden müssen zum Beispiel die Sichtbeziehungen des Windparks innerhalb verschiedener Radien (3000, 5000 und 7000 Meter) geprüft werden.

Die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf den Tourismus in der Region sind umstritten.  Über die untenstehenden Links können Sie verschiedene Studien vergleichen, die die Auswirkungen von Windkraft auf den Tourismus in verschiedenen Regionen untersucht haben:

Gibt es Wertverluste von Immobilien durch Windräder?

Anmerkung des Runden Tisches: Die Frage der Auswirkungen auf Immobilien- und Grundstückspreise konnte im Rahmen der durchgeführten Runden Tische nur am Rande diskutiert werden. Auch in diesem Themenfeld ist die wissenschaftliche Erkenntnislage nicht eindeutig, da Immobilien- und Grundstückspreise von einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind. Sollte es zu einer Konkretisierung der geplanten Windenergieanlagen in Lautertal kommen, empfiehlt der Runde Tisch diese Thematik erneut aufzugreifen und entsprechende Fachexperten einzuladen. Dazu gehören überregionale Immobilienfachleute mit Erfahrung im Themenfeld Windkraft, sowie örtliche Sachverständige für Immobilien- und Grundstückspreisfragen.